to do´s nach der geburt
Lange habt ihr gewartet und diesen Moment sehnlichst erwartet. Die Geburt eures Schatzes. Ihr seid total verliebt in dieses kleine Wunder und habt nur Augen für euer Baby. Die wichtigste Aufgabe die ihr nun die ersten Wochen habt, ist euch in Ruhe kennen zu lernen.
Ein wenig Bürokratie und Papierkram gibt es aber leider auch bei einer Geburt. Damit ihr mehr Zeit zum „schlafendes Baby anhimmeln“ habt, gibt es hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Dinge die ihr kurz nach der Geburt erledigen müsst.
Anmeldung des Kindes beim Standesamt
Das wohl wichtigste und gleichzeitig emotionalste Dokument eines Neugeborenen ist die Geburtsurkunde. Und die bekommt ihr beim zuständigen Standesamt. Wendet euch am besten innerhalb der ersten Woche nach der Geburt an die Behörde. Wenn ein Elternteil diese Aufgabe übernimmt, reicht das völlig aus. Die Anmeldung eures Babys beim Einwohnermeldeamt erfolgt dabei automatisch durch das Standesamt. Viele Krankenhäuser bieten es mittlerweile als Service an und übernehmen die Anmeldung für die frischgebackenen Eltern. Am Besten einmal beim Geburtsplanungsgespräch in eurem Wunschkrankenhaus nachfragen.
Mitteilung der Geburt an den Arbeitgeber
Dieser Punkt auf der “Checkliste nach der Geburt” richtet sich an die frischgebackene Mutter. Du solltest dich möglichst bald an deinen Arbeitgeber wenden, um ihm von der Geburt deines Babys zu berichten. Ob du das schriftlich oder mündlich machst, spielt dabei keine Rolle. Diese Mitteilung ist wichtig für deinen Mutterschutz. Dieser stellt sicher, dass du acht Wochen nach der Geburt vom Gesetz geschützt und von der Arbeit befreit bist. Bei Frühgeburten und Mehrlingsschwangerschaften sind zwölf Wochen vorgesehen.
Vaterschaft anerkennen
Ihr seid gerade Eltern geworden, aber nicht verheiratet? Dann ist es wichtig, dass der Vater des Kindes die Vaterschaft offiziell bei einem Standesamt, beim Jugendamt oder Amtsgericht oder auch bei einem Notar anerkennt – mit der Zustimmung der Mutter. Auch das Sorgerecht muss ein unverheirateter Vater vor dem Jugendamt oder bei einem Notar offiziell übernehmen. Nur bei verheirateten Eltern wird der Ehemann automatisch auch rechtlicher Vater des Neugeborenen.
Antrag auf Familienversicherung
Es ist besonders wichtig, dass ihr euch als Eltern möglichst früh um die Krankenversicherung eures Babys kümmert. Ein weiterer Punkt auf der “Checkliste nach der Geburt” lautet deshalb: Stellt einen Antrag auf Familienversicherung. Ein Elternteil muss dies mit der Geburtsurkunde im Gepäck bei der Krankenversicherung tun. Bei unverheirateten Paaren braucht der Vater dafür eine offizielle Vaterschaftsanerkennung. Die Geburtsurkunde ist für die Krankenkasse auch wichtig um die ersten 8 Wochen nach Geburt weiterhin Mutterschaftsgeld zu erhalten.
Elterngeld
Alle Eltern, die ihr Kind vorrangig selbstständig betreuen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind, haben in Deutschland Anspruch auf Elterngeld. Dieses gilt es bei der Bundeselterngeldkasse zu beantragen. Diesen Antrag stellen beide Elternteile gemeinsam. Dazu braucht es einen Vordruck der Bundeselterngeldkasse sowie die Geburtsurkunde des Babys. .
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